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Allgemeine Geschäftsbedingungen D8 Digital Lab

Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven Gesetzesrecht einschränken.

Ausführungsunterlagen Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Liefertermine Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen hat.

Preise und Zahlungsbedingungen
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

Versand und Verpackung Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

Beanstandungen Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muß dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sonst ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über die Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik.

Gewährleistung Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Mißlingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung ist erst mißlungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes. Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. §§ 438 Abs. 3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

Haftung Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nur, wenn uns oder unseren Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen kann nur in Höhe des zweifachen Materialwertes übernommen werden.

Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Soweit der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller i. S. d. § 950 BGB. Wir räumen dem Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.